Messeturm, Friedrich-Ebert-Anlage 49 in 60308 Frankfurt am Main
Wegen seiner nachgewiesenen gesundheitsschädlichen Wirkung wird Asbest heute nicht mehr verwendet und ist in Deutschland seit 1993 verboten. Gerade im Zusammenhang mit Frankfurt Asbest ist dieses Verbot besonders relevant, da viele ältere Gebäude noch asbesthaltige Baustoffe enthalten können.
Asbestrückbau ist ein natürliches Mineral, das aufgrund seiner Eigenschaften wie Entflammbarkeit, Fäulnis- und Korrosionsbeständigkeit, geringe thermische und elektrische Leitfähigkeit sowie hohe Elastizität, Zugfestigkeit und hohe Isolierfähigkeit in einer Vielzahl von industriellen Anwendungen verwendet wird. Insbesondere bei Sanierungen und Rückbauarbeiten spielt Frankfurt Asbest aufgrund des Gebäudebestands eine wichtige Rolle. Asbestzementprodukte oder Spritzasbest werden verwendet, während in der Automobilindustrie asbesthaltige Bremsbeläge verwendet werden. Da Asbestsorten leicht gesponnen werden können, wurde Asbest auch in der Textilindustrie verwendet, wenn feuerfeste Materialien benötigt wurden.
Viele Asbestexpositionen bei handwerklichen Aktivitäten treten auf, wenn auf Lager gebaut wird, ohne dass die Situation vor Ort genau bekannt ist. Gerade bei Projekten wie einer Asbestsanierung in Frankfurt am Main ist die vorherige Analyse und Prüfung der verwendeten Baustoffe entscheidend. Trotz einer breiten Diskussion in Fachkreisen ist dem Handwerker noch nicht allgemein bekannt, dass Asbest in vielen Baustoffen wie Putzen, Spachtel- und Fliesenklebern sowie in anderen Bauchemieprodukten wie Spachtel enthalten ist.
Es kommt in geringen Konzentrationen in Baumaterialien vor. Allerdings ist mit hohen Konzentrationen von Asbestfasern in der Luft zu rechnen, der Arbeiter ausgesetzt sind, insbesondere bei Arbeiten in großen Räumen. Betroffen sind alle Gebäude, die bis zum 31. Oktober 1993 in Deutschland gebaut, umgebaut oder modernisiert wurden. Besonders im Zusammenhang mit Frankfurt Asbest und älteren Wohn- sowie Gewerbeimmobilien ist diese Zeitgrenze ein zentraler Faktor. Eine wichtige Überlegung, um Hinweise auf eine mögliche Verwendung kontaminierter Baustoffe zu erhalten, ist in der Regel das Baujahr des betroffenen Gebäudes oder Gebäudeteils oder der Zeitraum der Renovierung, des Umbaus oder des Einbaus. Denn Baustoffe wie Asbest, alte Mineralwolle, PAK oder Holzschutzmittel wurden in bestimmten Nutzungszeiten verwendet.
Asbestfasern sind extrem feine Mineralfasern, die früher häufig in Baustoffen verwendet wurden. Aufgrund ihrer hohen Hitzebeständigkeit, Stabilität und isolierenden Eigenschaften wurde Asbest in vielen Baumaterialien eingesetzt, zum Beispiel in Dachplatten, Fassadenplatten, Floor-Flex-Platten, Isolierungen, Klebern oder Putzen.
Besonders bei Abbrucharbeiten, Renovierungen oder Sanierungen können gefährliche Asbestfasern freigesetzt werden. Die Fasern sind mit bloßem Auge nicht sichtbar und können beim Einatmen tief in die Lunge gelangen.
Eine langfristige Belastung mit Asbest kann schwere Erkrankungen verursachen, darunter Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom. Deshalb ist Asbest in Deutschland seit 1993 verboten und der Umgang mit asbesthaltigen Materialien streng geregelt.
In vielen Gebäuden, die vor den 1990er-Jahren gebaut wurden, können noch asbesthaltige Materialien vorhanden sein. Bei Beschädigung oder unsachgemäßer Entfernung können gefährliche Asbestfasern freigesetzt werden.
Die Entfernung und Entsorgung von Asbest darf nur von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Dabei müssen spezielle Schutzmaßnahmen eingehalten werden, um die Freisetzung von Asbestfasern zu verhindern.
AE Abbruch führt Asbestsanierungen, Rückbauarbeiten und fachgerechte Entsorgung nach den geltenden Sicherheitsvorschriften durch. So wird sichergestellt, dass Menschen, Gebäude und Umwelt geschützt werden.
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So ist davon auszugehen, dass alle vor dem Jahr 2000 errichteten Gebäude Baustoffe aus alter Mineralwolle enthalten, aus denen bei den Eingriffen krebserregende Faserstäube freigesetzt wurden. Es wurde in großem Umfang industriell eingesetzt. Asbestanwendungen erreichten ihren Höhepunkt in den 1970er und 1980er Jahren. Dicht gebundene Asbestprodukte konnten noch bis in die 1990er Jahre legal in und um Gebäude verwendet werden.
Aufgrund gesundheitlicher Auswirkungen wie Asbestose und Krebs war die Verwendung von Spritzasbest als schwach gebundenes Asbestprodukt zunächst verboten. Weitere Verbote für schwache und streng eingehaltene Praktiken folgten bis 1993 nacheinander. 1995 wurde die Verwendung von Asbestzement-Druckrohren verboten. Die Verwendung von Asbestprodukten im Bauwesen ist in Deutschland nicht mehr erlaubt. Wenn ein Gebäude vor 1993 gebaut wurde, prüfen Sie, ob die Bauakten zugänglich sind. Sowohl Beschreibungen als auch Planungsunterlagen enthalten oft detaillierte Informationen über mögliche Asbeststandorte.
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