Messeturm, Friedrich-Ebert-Anlage 49 in 60308 Frankfurt am Main

Monat: Juli 2025

Wie wird Asbest erkannt oder nachgewiesen?

Asbest ist auf den ersten Blick oft nicht zu erkennen – und genau das macht ihn so gefährlich. Wer in einem Altbau renovieren oder umbauen möchte, sollte genau wissen, ob asbesthaltige Materialien im Spiel sind. Doch wie lässt sich Asbest zuverlässig erkennen oder nachweisen?

Baujahr und Bauprodukte geben erste Hinweise

 

Ein wichtiger Anhaltspunkt ist das Baujahr des Gebäudes. Zwischen 1950 und 1993 wurde Asbest in vielen Baustoffen verwendet. Besonders häufig findet man ihn in:

  • Dachplatten, Fassadenverkleidungen (z. B. Eternit)

  • Fußbodenbelägen (etwa PVC-Böden mit asbesthaltigem Kleber)

  • Spachtelmassen, Putz, Fliesenklebern

  • Lüftungskanälen, Dichtungen, Brandschutzplatten

Wer weiß, dass sein Haus in dieser Zeit errichtet oder saniert wurde, sollte besonders aufmerksam sein.

Sichtprüfung durch Fachpersonal

 

Ein erfahrener Bausachverständiger kann bestimmte Materialien als asbestverdächtig einstufen. Besonders auffällig sind faserige Oberflächen, bröseliges Material oder Produkte aus der damaligen Zeit. Trotzdem gilt: Asbest ist nicht immer sichtbar. Überstrichene oder verkleidete Materialien können ebenso gefährlich sein.

Eine reine Sichtprüfung reicht deshalb nicht aus – sie liefert nur eine erste Einschätzung.

Asbest-Nachweis durch Materialanalyse

 

Die einzige verlässliche Methode, Asbest nachzuweisen, ist eine Laboranalyse. Dafür entnimmt ein zertifizierter Fachmann eine kleine Probe des verdächtigen Materials. Diese wird in einem akkreditierten Labor untersucht – meist per Rasterelektronenmikroskopie (REM) oder Planktonverfahren.

So lässt sich zweifelsfrei feststellen:

  • Ob Asbest enthalten ist

  • Welche Asbestart (z. B. Chrysotil, Amosit)

  • In welcher Bindungsform (fest oder schwach gebunden)

Gerade schwach gebundener Asbest gilt als besonders kritisch, weil er bei geringsten Erschütterungen Fasern freisetzt.

Luftmessung bei Verdacht auf Faserfreisetzung

 

Wenn bereits eine Beschädigung der Materialien vorliegt oder Sanierungsarbeiten durchgeführt wurden, empfiehlt sich eine Luftprobenanalyse. Dabei wird die Luft auf gefährliche Asbestfasern untersucht. Diese Methode eignet sich besonders zur Kontrolle nach einer Sanierung.

Finger weg von Eigenversuchen

 

Asbestproben dürfen nur von geschultem Fachpersonal entnommen werden. Wer selbst Material beschädigt oder falsch verpackt, setzt sich und andere unnötig hohen Gesundheitsrisiken aus. Zudem drohen rechtliche Konsequenzen.

Asbest lässt sich nur durch Fachwissen und Laboranalysen sicher nachweisen. Eine Kombination aus Baujahresanalyse, Sichtprüfung und Materialtest schafft Klarheit – und sorgt für ein sicheres Zuhause. Wer unsicher ist, sollte sich stets an spezialisierte Fachfirmen wenden.

Wie bewertet man das Asbestrisiko in alten Gebäuden?

Asbest steckt noch in vielen alten Gebäuden – oft unbemerkt. Wer eine Sanierung oder einen Abriss plant, sollte frühzeitig klären, ob eine Gefahr besteht. Doch wie bewertet man das Asbestrisiko in alten Gebäuden zuverlässig und sicher?

Baujahr und Bauweise prüfen

Ein erster Anhaltspunkt ist das Baujahr. Gebäude, die vor 1993 errichtet oder saniert wurden, gelten als potenziell asbestverdächtig. Besonders zwischen 1950 und 1985 wurde Asbest häufig verbaut – etwa in:

  • Dachplatten und Fassadenverkleidungen (z. B. Eternit)

  • Fußbodenbelägen (z. B. PVC mit asbesthaltigem Kleber)

  • Dichtungen, Brandschutzplatten und Lüftungskanälen

  • Putz, Spachtelmassen und Fliesenklebern

Auch unscheinbare Bauteile wie Rohrisolierungen oder alte Nachtspeicheröfen können Asbest enthalten.

Sichtprüfung durch Fachleute

Ein geschulter Bausachverständiger erkennt typische asbesthaltige Materialien und deren Zustand. Wichtig ist: Asbest ist nicht immer sichtbar. Auch unscheinbare Materialien oder nachträgliche Übermalungen können gefährlich sein.

Eine visuelle Einschätzung reicht allein nicht aus, um das Asbestrisiko abschließend zu bewerten – sie ist aber der erste Schritt.

Materialproben im Labor analysieren

Die verlässlichste Methode zur Bewertung ist eine Materialprobe. Ein zertifizierter Fachmann entnimmt eine kleine Menge des verdächtigen Baustoffs und lässt sie in einem akkreditierten Labor auf Asbest untersuchen. Die Analyse zeigt nicht nur, ob Asbest enthalten ist, sondern auch in welcher Form und Konzentration.

Besonders gefährlich sind schwach gebundene Asbestprodukte – sie setzen bereits bei kleinster Erschütterung Fasern frei. Fest gebundene Produkte sind weniger riskant, solange sie unbeschädigt bleiben.

Risiko einstufen und Maßnahmen planen

Nach der Analyse folgt die Einstufung: Ist das Material beschädigt oder stark verwittert? Besteht akute Gefahr für die Gesundheit? Je nach Ergebnis empfehlen Fachfirmen:

  • keine Maßnahmen (bei fest gebundenem, unbeschädigtem Asbest)

  • regelmäßige Kontrolle

  • Einhausung und Versiegelung

  • vollständige Entfernung mit Schutzmaßnahmen

Wer Umbauten oder Abriss plant, kommt an einer professionellen Bewertung nicht vorbei. Denn bei Arbeiten am asbesthaltigen Material droht die unkontrollierte Freisetzung der gefährlichen Fasern.

Rechtliche Sicherheit schaffen

Eine sorgfältige Bewertung schützt nicht nur die Gesundheit, sondern schafft auch rechtliche Klarheit. Bauherren, Eigentümer und Arbeitgeber tragen die Verantwortung für sichere Gebäude. Wer das Asbestrisiko fachgerecht einschätzt, verhindert hohe Bußgelder und unnötige Gesundheitsrisiken.

Die Bewertung des Asbestrisikos in alten Gebäuden erfordert Fachwissen, Sorgfalt und Laboranalysen. Wer frühzeitig handelt, kann rechtzeitig reagieren – bevor es teuer oder gefährlich wird.

Arbeitsschutzvorschriften bei der Asbestentfernung

Die Arbeit mit Asbest gehört zu den gefährlichsten Tätigkeiten im Bau- und Sanierungsbereich. Um Arbeiter und Umwelt vor den hochgiftigen Fasern zu schützen, gibt es klare Arbeitsschutzvorschriften bei der Asbestentfernung. Diese Regeln basieren auf nationalen Gesetzen wie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) sowie auf EU-Richtlinien.

Schulung und Qualifikation

Nur geschultes Fachpersonal darf Asbestarbeiten durchführen. Eine zertifizierte Schulung nach TRGS 519 ist Pflicht. Diese vermittelt Wissen über Asbestarten, Gefahren, Schutzmaßnahmen und rechtliche Grundlagen. Ohne Nachweis dieser Schulung ist eine Tätigkeit mit Asbest gesetzlich untersagt.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Die richtige PSA ist bei der Asbestentfernung lebenswichtig. Dazu gehören:

  • Schutzanzug mit Kapuze (Einweg, staubdicht)

  • Atemschutzgerät (P3-Filter oder Gebläsefiltergerät)

  • Chemikalienbeständige Handschuhe

  • Schutzbrille

  • Sicherheitsstiefel

Die Schutzkleidung darf nur im Arbeitsbereich getragen und muss nach der Arbeit fachgerecht entsorgt oder dekontaminiert werden.

Abschottung und Unterdruckhaltung

Der Arbeitsbereich wird vollständig abgedichtet und unter Unterdruck gesetzt. Dies verhindert, dass Asbestfasern in andere Gebäudeteile gelangen. Schleusensysteme mit Duschkabinen ermöglichen einen kontrollierten Ein- und Austritt.

Staubarme Arbeitsweise

Staubvermeidung hat höchste Priorität. Materialien werden vor dem Ausbau befeuchtet oder mit Bindemitteln fixiert. Es kommen Werkzeuge mit integrierter Absaugung zum Einsatz. Die Entsorgung erfolgt direkt in staubdichte, gekennzeichnete Säcke und Container.

Luftmessungen und Freigabe

Nach der Asbestentfernung kontrollieren Fachlabore die Raumluft. Erst wenn die Faserkonzentration unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenzwerte liegt, erfolgt die Freigabe des Bereichs. Diese sogenannte Freimessung dokumentiert die erfolgreiche Sanierung.

Dokumentation und Kontrolle

Alle Maßnahmen müssen detailliert dokumentiert werden – vom Sanierungskonzept über die Schulungsnachweise bis hin zu den Luftmessprotokollen. Die zuständigen Behörden (z. B. Gewerbeaufsicht oder Umweltamt) führen stichprobenartige Kontrollen durch.

Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften bei der Asbestentfernung ist keine Formalität, sondern schützt Leben. Wer professionell, regelkonform und verantwortungsbewusst arbeitet, verhindert langfristige gesundheitliche Schäden und rechtliche Konsequenzen.

Wie wird eine Asbestsanierung durchgeführt?

Die Asbestsanierung gehört zu den sensibelsten Aufgaben im Bauwesen. Asbest galt lange Zeit als Wundermaterial – hitzebeständig, langlebig und vielseitig einsetzbar. Heute weiß man jedoch: Die Freisetzung von Asbestfasern kann schwere Gesundheitsschäden verursachen. Deshalb unterliegt die Asbestsanierung strengen gesetzlichen Vorgaben und erfordert erfahrene Fachkräfte.

Erste Schritte vor der Asbestsanierung

Bevor eine Asbestsanierung beginnt, steht eine sorgfältige Analyse im Mittelpunkt. Ein zertifizierter Sachverständiger nimmt Proben und lässt sie in einem Fachlabor untersuchen. Wird Asbest bestätigt, folgt die Planung des Rückbaus.

Gefährdungsbeurteilung und Sanierungskonzept
Das Sanierungskonzept definiert, wie die Arbeiten ablaufen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Dabei spielen Art, Menge und Zustand des verbauten Asbests eine zentrale Rolle.

Genehmigungen und Behördenkommunikation
Für eine Asbestsanierung braucht es oft spezielle Genehmigungen. Die zuständige Umweltbehörde wird über Art und Umfang informiert. Ohne offizielle Freigabe darf keine Sanierung stattfinden.

Schutzmaßnahmen für Mensch und Umwelt

Sobald die Planung abgeschlossen ist, beginnt die Einrichtung der Baustelle. Der Schutz der Arbeiter steht dabei im Vordergrund.

Abschottung des Arbeitsbereichs
Der betroffene Bereich wird luftdicht abgeschottet. Unterdruckgeräte verhindern, dass Asbestfasern nach außen dringen. Warnschilder und Absperrungen machen auf die Gefahr aufmerksam.

Persönliche Schutzausrüstung
Sanierungsfachkräfte tragen spezielle Schutzanzüge, Atemmasken und Einweghandschuhe. Der Zugang zum Bereich erfolgt nur durch Schleusen mit Duschmöglichkeiten.

Sichere Demontage und Verpackung
Die Entfernung erfolgt möglichst staubfrei. Werkzeuge mit Staubabsaugung, Bindemittel und Sprühkleber sorgen dafür, dass Fasern nicht aufwirbeln. Der Asbest wird luftdicht verpackt und als Sondermüll klassifiziert.

Transport und Entsorgung

Der Abtransport des Asbests erfolgt in zugelassenen Spezialcontainern. Nur zertifizierte Entsorgungsunternehmen dürfen den gefährlichen Abfall annehmen und behandeln. Dabei gelten hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards.

Nachbereitung und Freimessung

Nach Abschluss der Sanierung folgt eine gründliche Reinigung. Fachlabore führen sogenannte Freimessungen durch, um zu prüfen, ob sich noch Asbestfasern in der Luft befinden. Erst wenn die Werte unbedenklich sind, wird der Bereich wieder freigegeben.

Vertrauen durch Fachkompetenz

Die Asbestsanierung verlangt Präzision, Verantwortung und Erfahrung. Wer auf qualifizierte Fachbetriebe setzt, schützt nicht nur die Gesundheit der Beteiligten, sondern sorgt auch für einen rechtssicheren Ablauf. In jeder Phase – von der Analyse bis zur Entsorgung – zählt Fachwissen mehr als Tempo. Nur so gelingt eine Sanierung, die langfristig sicher bleibt.

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