
Arbeitsschutzvorschriften bei der Asbestentfernung
Die Arbeit mit Asbest gehört zu den gefährlichsten Tätigkeiten im Bau- und Sanierungsbereich. Um Arbeiter und Umwelt vor den hochgiftigen Fasern zu schützen, gibt es klare Arbeitsschutzvorschriften bei der Asbestentfernung. Diese Regeln basieren auf nationalen Gesetzen wie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) sowie auf EU-Richtlinien.
Schulung und Qualifikation
Nur geschultes Fachpersonal darf Asbestarbeiten durchführen. Eine zertifizierte Schulung nach TRGS 519 ist Pflicht. Diese vermittelt Wissen über Asbestarten, Gefahren, Schutzmaßnahmen und rechtliche Grundlagen. Ohne Nachweis dieser Schulung ist eine Tätigkeit mit Asbest gesetzlich untersagt.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Die richtige PSA ist bei der Asbestentfernung lebenswichtig. Dazu gehören:
-
Schutzanzug mit Kapuze (Einweg, staubdicht)
-
Atemschutzgerät (P3-Filter oder Gebläsefiltergerät)
-
Chemikalienbeständige Handschuhe
-
Schutzbrille
-
Sicherheitsstiefel
Die Schutzkleidung darf nur im Arbeitsbereich getragen und muss nach der Arbeit fachgerecht entsorgt oder dekontaminiert werden.
Abschottung und Unterdruckhaltung
Der Arbeitsbereich wird vollständig abgedichtet und unter Unterdruck gesetzt. Dies verhindert, dass Asbestfasern in andere Gebäudeteile gelangen. Schleusensysteme mit Duschkabinen ermöglichen einen kontrollierten Ein- und Austritt.
Staubarme Arbeitsweise
Staubvermeidung hat höchste Priorität. Materialien werden vor dem Ausbau befeuchtet oder mit Bindemitteln fixiert. Es kommen Werkzeuge mit integrierter Absaugung zum Einsatz. Die Entsorgung erfolgt direkt in staubdichte, gekennzeichnete Säcke und Container.
Luftmessungen und Freigabe
Nach der Asbestentfernung kontrollieren Fachlabore die Raumluft. Erst wenn die Faserkonzentration unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenzwerte liegt, erfolgt die Freigabe des Bereichs. Diese sogenannte Freimessung dokumentiert die erfolgreiche Sanierung.
Dokumentation und Kontrolle
Alle Maßnahmen müssen detailliert dokumentiert werden – vom Sanierungskonzept über die Schulungsnachweise bis hin zu den Luftmessprotokollen. Die zuständigen Behörden (z. B. Gewerbeaufsicht oder Umweltamt) führen stichprobenartige Kontrollen durch.
Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften bei der Asbestentfernung ist keine Formalität, sondern schützt Leben. Wer professionell, regelkonform und verantwortungsbewusst arbeitet, verhindert langfristige gesundheitliche Schäden und rechtliche Konsequenzen.