
Asbestsanierung und Versicherung: Was zahlt die Gebäudeversicherung?
Asbest ist in vielen älteren Gebäuden noch immer ein Problem. Sobald Eigentümer eine Sanierung planen oder durch Schäden im Gebäude dazu gezwungen werden, taucht schnell eine wichtige Frage auf: Asbestsanierung und Versicherung – was zahlt die Gebäudeversicherung? Die Antwort hängt stark von der Situation, dem Versicherungsvertrag und den Schadensursachen ab. Wer sich frühzeitig informiert, kann unangenehme Überraschungen vermeiden.
Wann greift die Gebäudeversicherung?
Die meisten Gebäudeversicherungen decken Schäden ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen. Stößt man im Zuge dieser Reparaturen auf Asbest, können zusätzliche Kosten entstehen. Hier wird es spannend: Manche Versicherer übernehmen in solchen Fällen auch die Mehrkosten für eine Asbestsanierung, da die Beseitigung notwendig ist, um den eigentlichen Schaden fachgerecht zu beheben.
Ein Beispiel: Ein Sturmschaden reißt Teile des Daches auf. Kommt dabei Asbest zum Vorschein, kann die Versicherung verpflichtet sein, nicht nur das Dach zu reparieren, sondern auch den sicheren Rückbau der asbesthaltigen Materialien zu finanzieren.
Wann zahlt die Versicherung nicht?
Nicht jede Sanierung ist automatisch versichert. Plant ein Eigentümer die Asbestsanierung aus rein präventiven Gründen, etwa weil er die Immobilie modernisieren oder verkaufen möchte, bleibt er in der Regel auf den Kosten sitzen. Die Gebäudeversicherung greift meist nur, wenn ein versicherter Schaden vorliegt. Asbest als solches gilt nicht als „versicherter Schaden“, sondern als Altlast.
Auch bei Renovierungen ohne akuten Schadensfall müssen Eigentümer die Sanierungskosten in den meisten Fällen selbst tragen. Das gilt besonders dann, wenn Asbest im Rahmen freiwilliger Baumaßnahmen entdeckt wird.
Welche Kosten können übernommen werden?
Kommt es zu einem versicherten Schaden, übernehmen viele Gebäudeversicherungen:
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Rückbaukosten für asbesthaltige Materialien
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Entsorgungskosten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
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Schutzmaßnahmen wie Absperrungen, Luftfilter oder Schutzanzüge für Arbeiter
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Wiederaufbaukosten für die beschädigten Gebäudeteile
Allerdings hängt der Umfang der Leistung vom individuellen Vertrag ab. Manche Versicherer begrenzen die Kostenübernahme oder schließen Asbest ausdrücklich aus. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen.
Tipps für Eigentümer
Wer ein älteres Gebäude besitzt, sollte das Thema „Asbest“ nicht ignorieren. Ein paar einfache Schritte helfen, sich abzusichern:
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Versicherungsvertrag prüfen: Enthält er Klauseln zu Asbest? Gibt es Ausschlüsse oder Obergrenzen?
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Dokumentation: Schäden und Sanierungsmaßnahmen immer genau dokumentieren und mit Fotos belegen.
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Frühzeitig Kontakt aufnehmen: Im Schadensfall sofort die Versicherung informieren und abklären, ob die Asbestsanierung übernommen wird.
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Gutachter hinzuziehen: Ein Sachverständiger kann bestätigen, ob Asbest vorhanden ist und ob die Sanierung zwingend notwendig ist.
Das Thema Asbestsanierung und Versicherung ist komplex, doch es lohnt sich, vorbereitet zu sein. Während präventive Maßnahmen in der Verantwortung des Eigentümers liegen, können im Schadensfall viele Kosten von der Gebäudeversicherung übernommen werden. Wer seine Verträge kennt und frühzeitig den Dialog mit dem Versicherer sucht, spart nicht nur Geld, sondern auch Stress.